1 Vereinszweck


Der Erste Schwechater Baseball und Softball Verein Blue Bats ist ein gemeinnütziger Sport-Verein.
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Der Verein verfolgt ausschließlich
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung. Sein Zweck ist es seinen Mitgliedern
die bestmöglichen Trainings und Spielbedingungen in seinen zwei zentralen Säulen Baseball und
Softball zu bieten.
Die Blue Bats teilen sich in zwei große Bereiche:
1.1 Der Sportbetrieb:


Coaches, SpielerInnen, sportliche Leitung, Nachwuchskoordination, Sportwissenschaft und
Gesundheit
1.2 Die Organisation:


Vorstand, Management, spezialisierte Organisationseinheiten.
Die Organisation der Blue Bats umfasst alle Bereiche, die nicht direkt mit dem sportlichen Betrieb in
Zusammenhang stehen. Dies umfasst insbesondere den Vorstand, das Management und die
Gameday-Organisation.
1.3 Mittel zur Erreichung

des Vereinszwecks
Für die Verwirklichung des Vereinszweckes vorgesehene Tätigkeiten sind:
der Sportbetrieb, Vorträge, Veranstaltungen und Versammlungen, Einrichtung einer Website
und/oder sonstiger elektronischer Medien, Herausgabe von Publikationen, Ausgestaltung der für den
Sportbetrieb notwendigen Einrichtungen
Die erforderlichen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge, Subventionen und Förderungen, Spenden, Sammlungen,
Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen, Erträge aus Vereinsveranstaltungen, Sponsorengelder,
Werbeeinnahmen sowie alle durch den Vorstand mit qualifizierter Mehrheit beschlossenen
Tätigkeiten.

2 Präambel:

Die Blue Bats bekennen sich zum Amateursport. Die verfügbaren Mittel des Vereines werden
ausschließlich in professionelle Rahmenbedingungen und Infrastruktur investiert.
Derzeit sind die verfügbaren Budgets in Baseball und Softball in Europa nicht ausreichend, um einen
nachhaltigen professionellen Spielbetrieb zu ermöglichen.
Die gesamte Organisation arbeitet mit dem Ziel, den Mitgliedern und Fans einen möglichst
professionellen Rahmen zu bieten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der Einsatz von „angestellten“
Mitarbeitern in Coaching und Organisation und einer großen Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiter
notwendig.
Es ist das Ziel der Blue Bats, jeden Bewerb an dem sie teilnehmen, auch zu gewinnen bzw. um den
Sieg mitzuspielen. Dieses Ziel wird dabei naturgemäß nicht immer erreicht, aber es ist der Maßstab
an dem sich alle AthletInnen, Coaches und Organisatoren messen.

3 Unser Leitbild:

„Team to Beat“
Wir wollen dauerhaft ein europäischer Maßstab im Baseball und Softball sein. Dort, wo wir antreten,
soll der Weg zu einem sportlichen Titel über die Blue Bats führen.

„Club to Join“
Wir wollen das bestmögliche Umfeld für unsere Sportler bieten. Für jeden Baseballer und
Softballspielerin in Österreich und in Europa soll es erstrebenswert sein, bei den Blue Bats zu
trainieren und für die Blue Bats anzutreten.

„Event to See“
Wir wollen bei unseren Spielen ein Sportevent der Extraklasse bieten. Jeder Baseballfan soll
begeistert von unseren Spielen sein, jeder Sportfan soll sich wünschen, einmal ein Spiel der Blue Bats
gesehen zu haben, und jeder Spieler und Spielerin soll davon träumen, einmal bei einem Spiel der
Blue Bats am Feld zu stehen.

4 Grundsätze:

„Team to Beat“
Wir wollen dauerhaft ein europäischer Maßstab im Baseball und Softball sein. Dort, wo wir antreten,
soll der Weg zu einem sportlichen Titel über die Blue Bats führen.

„Club to Join“
Wir wollen das bestmögliche Umfeld für unsere Sportler bieten. Für jeden Baseballer und
Softballspielerin in Österreich und in Europa soll es erstrebenswert sein, bei den Blue Bats zu
trainieren und für die Blue Bats anzutreten.

„Event to See“
Wir wollen bei unseren Spielen ein Sportevent der Extraklasse bieten. Jeder Baseballfan soll
begeistert von unseren Spielen sein, jeder Sportfan soll sich wünschen, einmal ein Spiel der Blue Bats
gesehen zu haben, und jeder Spieler und Spielerin soll davon träumen, einmal bei einem Spiel der
Blue Bats am Feld zu stehen.

5 Code of Conduct :

• Leistungsbereitschaft
Wo immer ein Team der Blue Bats antritt, erhebt es Anspruch auf den Sieg. Wir erwarten, dass jedes
Mitglied, Coach oder Mitarbeiter der Blue Bats sein Bestes gibt um diesem Anspruch gerecht zu
werden.
• Teamgeist
Wir sind uns bewusst, dass niemand alleine gewinnen kann. Wir stehen daher unverrückbar zu
unseren Team-Mitgliedern und achten darauf, im Zweifel das zu tun, was für unser Team förderlich
ist.
• Respekt
Wir respektieren unsere Gegner und alle Offiziellen. Und wir respektieren alle Mitglieder und
Coaches, die im Sinne unseres Vereins ihr Bestes geben, um zum Erfolg der Blue Bats beizutragen.
• Begeisterung
Wir „brennen“ für unseren Sport: Baseball und Softball. Wir sind uns bewusst, dass Spitzenleistung
ein hohes Maß an Einsatz und Freude am Sport erfordert. Wir sorgen daher aktiv für die dafür
notwendige Motivation.
• Engagement
Als Amateurverein leben wir vom und durch das ehrenamtliche Engagement vieler Helfer. Wir
fördern und schätzen dieses Engagement bei allen unseren Unterstützern und ganz besonders bei
unseren Mitgliedern.

6 Eintritt und Austritt,

Mitgliedschaft:
Der Eintritt in den Verein erfolgt freiwillig. Durch Ausfüllen des Beitrittsformulars, erklärt sich das
Mitglied damit einverstanden, sich den Regeln des Vereins zu unterwerfen. Der Verein behält sich
das Recht vor, die Aufnahme ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Nach erfolgter Aufnahme in
den Verein, dies erfolgt einmal monatlich durch den Vorstand, hat das Mitglied das Bekleidungspaket
(Kappe, Trainingsshirt, Hose, Gürtel, Spielerdress, Sweater und Jacke) zu erwerben. Die Kosten
hierfür werden bei Rückgabe der Spielerdress refundiert. Die Mitgliedschaft ist jährlich zum Stichtag
31.Jänner fällig. Sie ist jeweils für ein Jahr gültig, und verlängert sich automatisch. Die Mitgliedschaft
ist mindestens 2 Monate vor Ablauf schriftlich zu kündigen. Eine vorzeitige Beendigung der
Mitgliedschaft ist nach Rücksprache mit dem jeweiligen Trainer möglich, es erfolgt jedoch keine
Rückerstattung des bezahlten Mitgliedsbeitrags. Die Spieleruniform ist vollständig in gereinigten
Zustand zurückzugeben.
Ein Vereinswechsel innerhalb der Sportart ist nur mit Genehmigung des Vorstands möglich. Der
Verein behält sich das Recht vor für Jeden Spieler/Jede Spielerin eine Ablöse zu verlangen. Nach
einem Austritt aus dem Verein, gilt eine Sperrminorität von einem Jahr für die Sportart.
Der Verein behält sich die Möglichkeit eines Ausschlusses aus disziplinären Gründen jederzeit vor.
Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich jährlich zu bezahlen, in Ausnahmefällen kann der
Mitgliedsbeitrag halbjährlich bezahlt werden, wir weisen jedoch darauf hin, dass wir einen Aufschlag
von 10% verrechnen müssen. Die Verwaltungsgebühr ist alle 2 Jahre fällig und wird automatisch dem
zu zahlenden Mitgliederbeitrag hinzugerechnet. Der Beitrag setzt sich aus einem Anteil zur Deckung
der Vereinskosten und aus einem Versicherungsanteil zusammen. Jedes Mitglied ist also nur dann bei
Sportverletzungen am Trainingsgelände versichert, wenn der Mitgliedsbeitrag eingezahlt ist!
Der Mitgliedsbeitrag enthält, die Betreuung und das Training wärend der vorgegebenen
Trainingszeiten, die Betreuung und das Coaching wärend der Spiele, das Management der Teams
sowie die Bereitstellung der Trainingseinrichtungen und spezifischer Trainingsgeräten. Nicht im
Mitgliedsbeitrag beinhaltet sind Fahrtkosten und Kosten für Unterkünfte im laufenden Spielbetrieb,
sowie sämtliche Kosten für Trainingslager und Turniere und Verpflegung.
Der Verein behält sich das Recht vor, Mitglieder bei nichtentrichten der Mitgliedsbeiträge temporär
oder dauerhaft vom Sportbetrieb auszuschließen.

6.3 Mitgliedsbeiträge

• Für Familien mit mehreren Kindern wird ein Familienrabatt gewährt. (NUR NACHWUCHS!)
2 Kinder 5%
3 Kinder 10%
4 Kinder 15%
5 Kinder 20%
Erst nach vollständig ausgefülltem und retournierten Datenblatt und bezahlten Mitgliedsbeitrag wird
vom Verein eine Spielerlizenz beantragt. Der Mitgliedsbeitrag passt sich laufend an, und wird jeweils
im Oktober für das jeweils nächste Jahr in der Vorstandssitzung vor der Generalversammlung
beschlossen, und in der Generalversammlung veröffentlicht. Der Mitgliedbeitrag ist jeweils zu
Jahresbeginn bis spätestens 20. Jänner zu bezahlen.

6.1 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die
Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das
aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer
Generalversammlung verlangen. Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand
über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein
Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden
Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.